Zusatzbedingungen Versicherungen

1.0.0105; Ausgabe Februar 2022

  1. Gegenstand

  2. Diese Zusatzbedingungen («Bedingungen», «ZB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Weiss Group GmbH («Weiss Group») und ihren Versicherungenkunden, vorbehaltlich etwaiger anderer Sondervereinbarungen.
  3. Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») und die Ergänzenden Geschäftsbedingungen («EGB») Financial Services der Weiss Group oder haben im Falle widersprüchlicher Bedingungen Vorrang vor diesen. Die AGB und die EGB bilden einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen.
  4. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

  5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erfassung eines Versicherungsantrages alle Informationen bezüglich der persönlichen und sachlichen Angaben wahrheitsgetreu an die Weiss Group zu übermitteln oder weiterzugeben. Insbesondere die Richtigkeit der Aussagen des Kunden in Gesundheitsfragen ist unabdingbar.
  6. Wenn Tatsachen oder Krankheiten verschwiegen werden, kann dies zu einer Verletzung der Offenlegungspflicht führen. Infolgedessen wird die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall keine oder reduzierte Leistungen erbringen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
  7. Die Weiss Group verpflichtet sich, die Legitimität des Kunden und der Bevollmächtigten gewissenhaft zu prüfen. Der Schaden, der aus der Nichtanerkennung von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entsteht, geht zu Lasten des Kunden, sofern die Weiss Group die übliche geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
  8. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Ort, Tätigkeit, Versicherungssumme usw.), verpflichtet sich der Kunde, die Weiss Group unverzüglich zu informieren. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen.
  9. Stellt der Kunde Fehler in einer Versicherungspolice fest, ist dies der Weiss Group unverzüglich mitzuteilen. Wenn durch das Versäumnis des Kunden Schäden entstehen, ist die Weiss Group nicht haftbar.
  10. Informationspflicht

  11. Die Weiss Group ist als Vermittlerin von Versicherungsverträgen weder rechtlich noch wirtschaft­lich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden und gemäss Bundesgesetz betreffend Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG, Art. 43 Abs. 1) im Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unter der Nummer 33312 eingetragen.
  12. Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), insbesondere Art. 45, und der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO), insbesondere Art. 190.
  13. Haftung

  14. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin Schadenersatzansprüche, so haftet die Weiss Group im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht gemäss Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG).
  15. Für den Fall, dass keine Versicherungsgesellschaft für begründete Schadenersatzansprüchen haftet, die sich aus der Vermittlungstätigkeit der Weiss Group ergeben, verfügt die Weiss Group bei der Allianz Suisse über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Schweizer Franken gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), Art. 45, Absatz d.
  16. Haftungsansprüche sind an folgende Adresse zu richten:
  17. Weiss Group, Haftpflichtansprüche, Forchstrasse 2, 8008 Zürich, Schweiz

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